Zuletzt aktualisiert am 20.07.2026

Homeoffice-Pauschale 2026: Höhe & EÜR-Eintragung für Selbstständige

FastBill Redaktion
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Unternehmertum, Finanzen und Buchhaltung
Homeoffice-Pauschale 2026: Höhe & EÜR-Eintragung für Selbstständige

Zusammenfassung

In diesem Artikel erfährst du, wie hoch die Homeoffice-Pauschale 2026 ist und welche Voraussetzungen gelten – und wie du sie als Selbstständige:r ganz ohne Einzelbelege korrekt in deiner EÜR einträgst.
8 Minuten Lesezeit

Was du erfährst

  • wie hoch die Homeoffice-Pauschale ist
  • ob die Homeoffice-Pauschale für Selbsständige gilt
  • wie man die Homeoffice-Pauschale in der EÜR einträgt

Arbeitest du regelmäßig von zuhause aus, kannst du dafür bares Geld sparen – auch ohne eigenes Büro. Die Homeoffice-Pauschale (oder Home Office Pauschale) macht's möglich: ein fester Betrag pro Homeoffice-Tag, den du ganz ohne Einzelkostenbelege absetzen kannst. Hier erfährst du, wie hoch sie 2026 ist, wer sie nutzen darf und wie du sie als Selbstständige:r korrekt in deiner Buchhaltung einträgst.

Was ist die Homeoffice-Pauschale?

Die Homeoffice-Pauschale (auch als Home-Office-Pauschale geschrieben, offiziell Tagespauschale genannt) ist ein pauschaler Betrag, den du für jeden Tag absetzen kannst, an dem du überwiegend von zuhause aus arbeitest. Der Clou: Anders als beim häuslichen Arbeitszimmer, das als Mittelpunkt deiner beruflichen Tätigkeit anerkannt werden müsste, brauchst du dafür kein eigenes Arbeitszimmer. Ob Küchentisch, Wohnzimmer oder Schlafzimmer – Hauptsache, du erledigst deine berufliche Tätigkeit von dort aus.

Rechtsgrundlage ist § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6c des Einkommensteuergesetzes (EStG). Die Regelung gilt seit dem 1. Januar 2023 unbefristet – du musst also nicht befürchten, dass sie in ein paar Jahren wieder wegfällt.

Die Pauschale deckt alle laufenden Aufwendungen ab, die fürs Arbeiten zuhause anfallen – etwa anteilige Kosten für Strom, Heizung oder Internet. Einzelne Arbeitsmittel wie Laptop, Bildschirm oder Bürostuhl sind davon unabhängig: Die kannst du zusätzlich zur Pauschale ganz normal als Betriebsausgabe absetzen.

Wie hoch ist die Homeoffice-Pauschale 2026?

ZeitraumBetrag pro TagMaximale TageHöchstbetrag pro Jahr
Seit 2023 (aktuell, auch 2026)6 €2101.260 €
2020–2022 (frühere Corona-Regelung)5 €120600 €

Seit 2023 kannst du pro Homeoffice-Tag 6 Euro absetzen – bei maximal 210 Tagen im Jahr macht das in der Spitze 1.260 Euro. Diese Werte gelten unverändert auch für 2026, eine Anpassung ist aktuell nicht in Sicht.

Zum Vergleich: Zwischen 2020 und 2022 lag die Pauschale noch bei 5 Euro pro Tag und maximal 600 Euro im Jahr. Das war die ursprüngliche, befristete Corona-Sonderregelung. Seit 2023 wurde sie erhöht und dauerhaft eingeführt – falls du also noch die alten Zahlen im Kopf hast: Die gehören der Vergangenheit an.

Wer darf die Homeoffice-Pauschale nutzen?

Die Voraussetzungen, die das Finanzamt prüft, sind bewusst niedrigschwellig gehalten:

  • Du übst deine berufliche oder betriebliche Tätigkeit an dem jeweiligen Tag überwiegend von zuhause aus.
  • Du brauchst kein separates, abgeschlossenes Arbeitszimmer – auch der Arbeitsplatz am Küchentisch zählt.
  • Die Pauschale steht sowohl Angestellten als auch Selbstständigen und Freiberufler:innen offen.
  • Auch als Kleinunternehmer:in kannst du sie nutzen: Die Kleinunternehmerregelung betrifft nur die Umsatzsteuer, deine Betriebsausgaben – und damit auch die Homeoffice-Pauschale – erfasst du davon unabhängig.

Homeoffice-Pauschale als Selbstständige:r in der EÜR eintragen

Anders als Angestellte, die die Pauschale als Werbungskosten in ihrer Einkommensteuererklärung angeben, trägst du sie als Selbstständige:r direkt als Betriebsausgabe in deiner Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) ein. Wie die EÜR als Kleinunternehmer:in grundsätzlich funktioniert, liest du in unserem Leitfaden zur EÜR für Kleinunternehmer. So trägst du die Homeoffice-Pauschale konkret ein:

  1. Zähle deine Homeoffice-Tage – am besten laufend übers Jahr, damit du am Jahresende nicht raten musst.
  2. Multipliziere die Tage mit 6 Euro. Der Betrag ist bei 1.260 Euro gedeckelt, also bei spätestens 210 Tagen erreicht.
  3. Trage den Betrag als Betriebsausgabe in der dafür vorgesehenen Zeile deiner Anlage EÜR ein. Welche Zeile das genau ist, kann sich von Steuerjahr zu Steuerjahr leicht verschieben – dein Buchhaltungsprogramm oder deine Steuerberatung zeigt dir die aktuell richtige.
  4. Kostenbelege brauchst du dafür nicht zu sammeln – anders als beim häuslichen Arbeitszimmer musst du keine Einzelkosten nachweisen. Halte aber fest, an welchen Tagen du im Homeoffice gearbeitet hast: Eine formlose Notiz im Kalender (zum Beispiel ein Kürzel wie „HO" pro Tag) reicht, falls das Finanzamt danach fragt.

Genau das macht sie in der Praxis so unkompliziert: In FastBill trägst du die Homeoffice-Pauschale einfach als Ausgabe ohne Beleg ein – die Tage selbst hältst du am besten separat in deinem Kalender fest.

Beispielrechnung: Homeoffice-Pauschale für Selbstständige

Lisa, Grafikdesignerin aus Leipzig, arbeitet 2026 an 190 Tagen von ihrem Wohnzimmer aus. Sie setzt dafür 190 × 6 Euro = 1.140 Euro als Betriebsausgabe in ihrer EÜR an – und bleibt damit unter dem Höchstbetrag von 1.260 Euro. Hätte Lisa an mehr als 210 Tagen im Homeoffice gearbeitet, würde sich am Betrag trotzdem nichts ändern: Der Höchstbetrag ist gedeckelt, egal wie viele Tage darüber hinaus dazukommen.

Damit du wie Lisa immer weißt, wie nah du am Höchstbetrag bist, trägst du den errechneten Betrag am besten regelmäßig als Ausgabe in FastBill ein, statt am Jahresende alles auf einmal nachzurechnen.

Homeoffice-Pauschale und Entfernungspauschale – was gilt gleichzeitig?

An einem Tag kannst du entweder die Homeoffice-Pauschale oder die Entfernungspauschale für die Fahrt zu deinem Betrieb oder zu Kund:innen ansetzen – nicht beides gleichzeitig für denselben Tag.

Eine Ausnahme gibt es für Berufe ohne festen Arbeitsplatz beim Auftrag- oder Arbeitgeber: Steht dir dort an dem Tag kein eigener Schreibtisch zur Verfügung – klassisches Beispiel sind Lehrkräfte, die morgens zur Schule fahren und dort kein eigenes Büro haben, dafür nachmittags zuhause den Unterricht vorbereiten –, kannst du für diesen Tag beide Pauschalen kombinieren. Die genaue Abgrenzung ist im Einzelfall knifflig; sprich das im Zweifel mit deiner Steuerberatung durch.

Homeoffice-Pauschale oder häusliches Arbeitszimmer – was lohnt sich mehr?

 Homeoffice-PauschaleHäusliches Arbeitszimmer
VoraussetzungKein eigener Raum nötigAbgeschlossener, büromäßig eingerichteter Raum als Mittelpunkt der Tätigkeit
Höhe6 €/Tag, max. 1.260 €/JahrTatsächliche Kosten, unter bestimmten Voraussetzungen unbegrenzt
NachweisKeine Einzelbelege nötigEinzelnachweise aller Raumkosten
Lohnt sich fürWer wenig Platz hat oder nur gelegentlich zuhause arbeitetWer ein echtes Arbeitszimmer besitzt und hohe Raumkosten hat

Faustregel: Hast du kein separates Arbeitszimmer oder sind deine Raumkosten eher niedrig, ist die Pauschale meist die einfachere und oft auch günstigere Wahl. Besitzt du dagegen ein echtes Arbeitszimmer mit hohen Kosten – etwa anteilige Miete und Nebenkosten –, kann sich der Vollabzug lohnen. Alle Details zu Voraussetzungen und Kostenarten beim häuslichen Arbeitszimmer findest du in unserem Artikel Arbeitszimmer richtig absetzen.

Häufig gestellte Fragen zur Homeoffice-Pauschale

Kann ich die Homeoffice-Pauschale auch ohne eigenes Arbeitszimmer nutzen? Ja. Das ist sogar der zentrale Vorteil gegenüber dem häuslichen Arbeitszimmer: Du brauchst keinen separaten Raum, der Arbeitsplatz am Küchen- oder Wohnzimmertisch reicht aus.

Wie trage ich die Homeoffice-Pauschale als Selbstständige:r in der EÜR ein? Als Betriebsausgabe in der dafür vorgesehenen Zeile deiner Anlage EÜR – multipliziere dafür einfach deine Homeoffice-Tage mit 6 Euro (gedeckelt bei 1.260 Euro).

Kann ich Homeoffice-Pauschale und Entfernungspauschale am selben Tag nutzen? Grundsätzlich nicht – du wählst pro Tag eine der beiden. Ausnahme: Du hast an diesem Tag keinen festen Arbeitsplatz bei deinem Auftrag- oder Arbeitgeber zur Verfügung (typisches Beispiel: Lehrkräfte ohne eigenes Büro in der Schule). Die Abgrenzung ist im Einzelfall knifflig – im Zweifel mit deiner Steuerberatung klären.

Was ist der Unterschied zwischen Homeoffice-Pauschale und häuslichem Arbeitszimmer? Die Pauschale ist ein fester Betrag ohne Raumvoraussetzung, das häusliche Arbeitszimmer erlaubt den Abzug tatsächlicher Kosten, verlangt dafür aber einen abgeschlossenen, büromäßig eingerichteten Raum.

Brauche ich Belege für die Homeoffice-Pauschale? Kostenbelege nicht – die Pauschale wird ohne Einzelnachweis der Kosten anerkannt. Halte aber fest, an welchen Tagen du im Homeoffice warst: Eine formlose Kalendernotiz reicht, falls das Finanzamt danach fragt.

Gilt die Homeoffice-Pauschale auch für Kleinunternehmer:innen? Ja. Die Kleinunternehmerregelung betrifft nur die Umsatzsteuer – deine Betriebsausgaben, einschließlich der Homeoffice-Pauschale, setzt du davon unabhängig an.

Wie viele Tage kann ich maximal geltend machen? Bis zu 210 Tage im Jahr, macht bei 6 Euro pro Tag maximal 1.260 Euro. Arbeitest du an mehr Tagen im Homeoffice, ändert sich am Höchstbetrag nichts mehr.

Ändert sich die Homeoffice-Pauschale 2026? Nein. Die seit 2023 geltenden Werte (6 Euro/Tag, max. 1.260 Euro/Jahr, 210 Tage) gelten unverändert auch 2026.

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Dieser Artikel ersetzt keine Steuerberatung. Sprich individuelle Fragen im Zweifel mit deiner Steuerberatung durch.